Die 24-Stunden-Pflege und -Betreuung wird zum Pflegegeld gefördert. Für die hilfsbedürftige Person ab Pflegestufe 3 (bzw. auch bei Pflegestufe 1 und 2 bei nachweisbarer Demenz oder Alzheimer) kann die staatliche Förderung beantragt werden. Die Förderung liegt derzeit bei € 550 für zwei selbstständige PersonenbetreuerInnen.
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Es deckt finanziell nicht den gesamten Pflegebedarf ab. Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich für mindestens 6 Monate gegeben ist und der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt. Unter gewissen Voraussetzungen gebührt Pflegegeld auch bei Aufenthalt in einem EWR-Staat.
Die Höhe des Pflegegeldes wird in Form von 7 Pflegestufen zuerkannt
Pflegestufe, Pflegebedarf in Stunden pro Monat: Betrag in Euro monatlich
STUFE
STUNDEN
PREIS
I
MEHR ALS 65
€ 165,40
II
MEHR ALS 95
€ 305,00
III
MEHR ALS 120
€ 475,20
IV
MEHR ALS 160
€ 712,70
V
MEHR ALS 180, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
€ 968,10
VI
mehr als 180, wenn
zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind ODER
die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
€ 1.351,80
VII
mehr als 180, wenn
KEINE ZIELGERICHTETEN BEWEGUNGEN DER VIER EXTREMITÄTEN MIT FUNKTIONELLER UMSETZUNG MÖGLICH SIND ODER
EIN GLEICH ZU ACHTENDER ZUSTAND VORLIEGT
€ 1.776,50
Stand: Jänner 2022 Nähere Informationen zum Pflegegeld finden Sie auf oesterreich.gv.at
STAATLICHE FÖRDERUNG
Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen.
Die 24-Stunden Pflege und Betreuung wird zum Pflegegeld gefördert. Für die hilfsbedürftige Person ab Pflegestufe 3 (bzw. auch bei Pflegestufe 1 und 2 bei nachweisbarer Demenz oder Alzheimer) kann die staatliche Förderung beantragt werden. Die Förderung liegt derzeit bei € 550 monatlich für zwei selbstständige PersonenbetreuerInnen.
Die Kriterien für die Förderung
Nachweis der Pflegestufe 3 und 4 (in NÖ bereits bei Demenz auch bei der Pflegestufe 1 und 2)
Einkommensgrenze von € 2.500,- monatliches Netto-Einkommen der zu betreuenden Person (Pflegegeld, Familienbeihilfen Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Sonderzahlungen, Studienbeihilfen, Familienförderungen zählen nicht zum Einkommen )
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung vom Pflegegeld und Förderung. Wir beraten Sie zu den Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen und erledigen für Sie alle Anträge.
AGENTUR ELLY 24-Stunden Pflege und Betreuung Zuhause
Josef Bierenz-Gasse 10A/3/29 2700 Wiener Neustadt
Tel: +43 (0) 699 17 25 55 33 +43 (0) 2622 20853 24-Stunden erreichbar in dringenden Notfällen Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!