Betreuungspersonal Voraussetzungen
Was wir bei unseren Kräften voraussetzen
Alle für uns tätigen PersonenbetreuerInnen (PflegerInnen) erfüllen sämtliche fachlichen, sprachlichen, sozialen und rechtlichen Voraussetzungen, auf die es ankommt.
Bei den von uns vermittelten Kräften handelt es sich um Pflegerinnen und Krankenschwestern (ohne/mit Diplom) aus der Slowakei, zum Teil auch aus Ungarn. Um eine in jeder Hinsicht professionelle und reibungslose Betreuung zu gewährleisten, achten wir dabei auf folgende Kriterien
Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse
Unsere PersonenbetreuerInnen (PflegerInnen) verfügen über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse, die von uns im Rahmen eines Tests und eines Gesprächs in deutscher Sprache ausführlich geprüft wurden. Damit sind sie auch zur Konversation mit dem oder der Pflegebedürftigen befähigt sowie für das Begleiten bei Arztterminen. Neben allgemeinen Deutschkenntnissen achten wir hier auch auf das korrekte Beherrschen sämtlicher Begriffe und Bezeichnungen, die im Rahmen einer Pflege wichtig sind.
Angemessene Pflegeausbildung
Alle von uns vermittelten Kräfte haben nachweislich eine angemessene pflegerische Ausbildung absolviert, zum Beispiel als Krankenschwester, die sie zur Ausübung des Gesundheits- und Pflegefachdienstes berechtigt.
Österreichischer Gewerbeschein
Alle PersonenbetreuerInnen (PflegerInnen) haben den österreichischen Gewerbeschein nach dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) und der Gewerbeordnung 1994. Sie sind damit in Österreich sozialversichert (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) und arbeiten auf Werkvertragsbasis.
Korrekt angemeldeter Wohnsitz
Im Rahmen einer 24-Stunden Pflege wird jede von uns vermittelte Kraft im Haushalt der hilfsbedürftigen Person angemeldet (Nebenwohnsitz), wodurch alle Voraussetzungen für eine legale Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfüllt sind.